PWL GmbH
VERMESSUNGS- UND INGENIEURBÜRO


In einer CAD-Dokumentationsrichtlinie werden im Einklang mit den Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen sowie betriebsinterne Regelungen, Vorgaben für eine einheitliche, übergreifende Kennzeichnung und Strukturierung der Informationen in Papier- und digitaler Form sowie die Mindestanforderungen an Inhalt und Umfang der Dokumentation festgelegt. Ziel einer Richtlinie ist es, die Verfügbarkeit, Vollständigkeit, Einheitlichkeit, Transparenz, Aktualität und Verwendbarkeit von umfassenden Gebäude- und Liegenschaftsinformationen nachhaltig zu unterstützen und zu optimieren.

Eine CAD-Dokumentationsrichtlinie dient allen Beteiligten (AG und AN) als bindende Grundlage bei der Aufnahme, Erstellung, Bearbeitung und Archivierung von CAD-Daten.
Zur Sicherung der Qualität der Dokumentation bei Projekten ist eine Dokumentationsrichtlinie verbindlich anzuwenden und bei den Planungs- und Projektbeteiligten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Version zu beauftragen. Die Richtlinie stellt die Mindestanforderungen an die Dokumentation, die grundsätzlich einzuhalten sind. Abweichungen von Festlegungen der Dokumentationsrichtlinie, der Umfang bzw. die Anzahl der zu übergebenden Dokumentationsexemplare, sind grundsätzlich vertraglich zu vereinbaren. Die Anwendung einer Dokumentationsrichtlinie kann sich auf Unterlagen, Pläne und Daten über die Planung, Errichtung oder den Bauunterhalt erstrecken. Sie beschreibt das Erstellen und Zusammenstellen von Dokumentationsunterlagen.


      Ihr Partner für                    Komplettlösungen


Gewässerschutz, Stoffrückhaltungs- & Löschwasserkonzepte 



Brandschutzkonzepte